Hinterbliebenenrenten sind:
- Witwenrenten und Witwerrenten
- Rente für überlebende Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
- Vollwaisenrenten
- Halbwaisenrenten
Wir verweisen auf unsere Rubrik „Witwen-/Witwerrente“ und „Waisenrente“.