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Ihr Versorgungswerk

Gremien und Aufsichtsbehörde

Organe des Versorgungswerks:

  • Kammerversammlung
  • der Aufsichtsausschuss
  • der Verwaltungsausschuss
     

Aufgaben der Kammerversammlung:

  • Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer des Aufsichts- und Verwaltungsausschusses
  • Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Versorgungswerks. In diesen Fällen ist die Zweidrittelmehrheit der Kammerversammlung erforderlich.
  • Beschlussfassung über die Änderung der Beiträge und Leistungen
  • Beschlussfassung über die Verwendung der Rückstellung für satzungsgemäße Überschussbeteiligung und die Deckung eines Bilanzverlustes
  • Beschlussfassung über besondere Leistungen

 

Aufsichtsausschuss

Dr. Berthold Bölling
-Vorsitzender-
Dr. Björn Becker
Ramona Christina Binding Liermann
Dr. Elisabeth Brandebusemeyer
Dr. Thomas Nolte

Verwaltungsausschuss

Dr. Karl-Ernst Grau
-Vorsitzender-
Dr. Edmund Bölling
-Stellvertretender Vorsitzender-
Dr. Monika Meyer
Dr. Reinhard Thomas
Dr. Ines Wienker

Dr. Harri Schmitt (Präsident)

Aufsichtsbehörde

Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen 
40190 Düsseldorf

Die Versorgungseinrichtungen unterliegen der Versicherungsaufsicht, die das insoweit zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Fachministerium ausübt.

 

Kodex

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