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TFA-Ausbildung

Prüfungen

Im 2. Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung statt. Am Ende des 3. Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung entsprechend der Prüfungsordnung abzulegen. Pro Kalenderjahr werden zwei Abschlussprüfungen angeboten (Winterprüfung und Sommerprüfung). Die Prüfungsanforderungen sind durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellte/n vorgegeben. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil.

Die Prüfungstermine für die Jahre 2024-2027:

Zwischenprüfungen:

JahrDatum
202520. Februar 2025
202619. Februar 2026
202718. Februar 2027

 


Abschlussprüfungen:

Schriftliche Prüfungen:

JahrSommerprüfungWinterprüfung
202414./18. März 202421./25. November 2024
20253./7. April 202520./24. November 2025
202619./23. März 202626./30. November 2026
202711./15. März 202725./29. November 2027

 

 

Praktische Prüfungen:

Sommerprüfung: Voraussichtlich im Mai und Juni

Winterprüfung: Voraussichtlich im Januar

 

Nach bestandener Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Tierärztekammer Westfalen-Lippe werden ein Prüfungszeugnis und ein „Fachangestelltenbrief“ ausgehändigt. Der Berufsschulabschluss ist i. d. R. dann erreicht, wenn im Berufsschulzeugnis bis auf ein Lernfeld bzw. Unterrichtsfach ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Die Anträge auf Erleichterung im Prüfungsverfahren finden Sie hier:

Erleichterung Zwischenprüfung (PDF-Dokument) 
Erleichterung Abschlussprüfung (PDF-Dokument)