Sie sind hier: Startseite » Versorgungswerk » Von A bis Z
( https://www.tieraerztekammer-wl.de//versorgungswerk/von-a-bis-z/witwen-witwerrente )

Versorgungswerk - Von A bis Z

Witwen-/Witwerrente

Wenn ein Mitglied verstirbt, steht dem hinterbliebenen Ehepartner bzw. eingetragenem Lebenspartner eine Witwen-/Witwerrente zu. Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % des Ruhegeldes des Rentners bzw. der zum Zeitpunkt des Todes errechneten Berufsunfähigkeitsrente des Mitglieds.

Unter Versorgungswerk - Formulare finden Sie den Antrag auf Witwen-/Witwerrente. Bitte füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die notwendigen/geforderten Unterlagen bei. Sie können uns die Formulare und die Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Zudem benötigen wir eine Kopie der Sterbe- und der Eheurkunde.