Beschwerdeverfahren gegen Tierärztinnen oder Tierärzte
Auch wenn Sie mit Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin zufrieden sind, kann es im Einzelfall durchaus zu Spannungen und Konflikten kommen. Ergibt sich daraus für Sie ein Grund zur Beschwerde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Tierärztekammer Westfalen-Lippe wenden.
Bevor Sie sich hierzu entschließen, ist es erfahrungsgemäß ratsam und sinnvoll, zunächst noch einmal das Gespräch mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin zu suchen. Hierdurch können eventuelle Missverständnisse vermieden bzw. aufgeklärt werden.
Beschwerden müssen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Notwendig ist eine genaue Schilderung der Tatsachen und Umstände, die – soweit Ihnen dies möglich ist – auch belegt werden sollten. Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person. Nennen Sie unbedingt den Namen und die Anschrift des Tierarztes oder der Tierärztin, über den Sie sich beschweren wollen. Geben Sie für eventuelle Rückfragen bitte zusätzlich zu Ihrer Anschrift auch Ihre Telefonnummer und – falls vorhanden – Ihre E-Mail-Adresse an.
Im Rahmen der Bearbeitung der Beschwerde kann es erforderlich sein, von dem Tierarzt oder der Tierärztin Stellungnahmen anzufordern. Fügen Sie deshalb Ihrer Beschwerde Ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung bei. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite. Ihr Schreiben wird dem Tierarzt bzw. der Tierärztin zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend prüft die Tierärztekammer im Rahmen der Beschwerde die Einhaltung der tierärztlichen Berufspflichten.
Nach Prüfung des Vorgangs werden wir Sie gemäß § 5a Abs. 8 HeilBerG NRW über den Ausgang des Verfahrens unterrichten. Nach § 5a Abs. 8 S. 2 HeilBerG NRW teilt die Kammer der beschwerdeführenden Person mit, ob ein Berufsvergehen festgestellt worden ist. Da es sich bei der Berufsaufsicht um ein kammerinternes Verfahren zwischen Kammerangehörigen und zuständiger Heilberufskammer handelt, sieht das Gesetz vor, dass die zu erteilende Auskunft auf das Ergebnis beschränkt bleibt. Ob, und wenn ja, welche berufsrechtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahmen getroffen wurden, wird nicht mitgeteilt, da die datenschutzrechtlichen Belange der Kammerangehörigen das Informationsinteresse der Beschwerdeführenden überwiegen.
Schlichtungsverfahren
Darüber hinaus hat die Tierärztekammer Westfalen-Lippe einen Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen und einem/einer Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, eingerichtet. Für eine Schlichtung gilt die Schlichtungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien der zu schlichtenden Streitigkeit ihr Einverständnis zur Schlichtung erklären und die Schlichtungsordnung anerkennen. Für das Schlichtungsverfahren fallen Kosten in Höhe von 400,00 € bis 700,00 € an. Über die Verteilung der Kosten entscheidet der Schlichtungsausschuss gem. § 7 Abs. 2 der Schlichtungsordnung.
Ansprechpartner
Oliver Bergers
Telefon: 0251 53594-14
Telefax: 0251 53594-24
E-Mail: Bergers@tieraerztekammer-wl.de
Formular
Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung (PDF-Dokument)