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Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 10 Heilberufsgesetz sollen für die Kammerangehörigen und ihre Familienmitglieder Fürsorgeeinrichtungen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden Versorgungseinrichtungen aufgrund einer besonderen Satzung geschaffen werden. Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe hat neben dem berufsständischen Versorgungswerk zusätzlich als Fürsorgeeinrichtung im Jahre 1950 die Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte gegründet.

Für die Gemeinschaftshilfe wird je Todesfall eines Mitgliedes derzeit eine Umlage von 10,00 EURO eingezogen. Aus der von allen Mitgliedern eingezogenen Gesamtsumme wird der festgesetzte Betrag, der sich nach dem zu Beginn einer Umlage vorhandenen Mitgliederbestand richtet, an den von Ihnen bestimmten, jederzeit widerrufbaren Empfangsberechtigten ausgezahlt. Die Sterbegeldsumme beträgt für die momentan laufende Umlage 4.630,00 EURO.

Die Gemeinschaftshilfe besteht seit über 70 Jahren. In dieser zurückliegenden Zeit gelangten fast 3.000.000,00 Euro zur Auszahlung. In allen Fällen konnte durch schnelle und unkomplizierte Auszahlung der Sterbegeldsummen geholfen werden. Die Aufforderung der Kammerversammlung zum Beitritt dieser Fürsorgeeinrichtung richtet sich an alle Mitglieder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.

Für den Fall, dass der Tierarzt oder die Tierärztin den Verwaltungsbereich der Tierärztekammer Westfalen-Lippe verlässt, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.

Bitte beachten Sie die Bedingungen (PDF-Dokument) über die Einrichtung und die Arbeitsweise der Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung (PDF-Dokument) mit den genauen Angaben zum Empfangsberechtigten vollständig ausgefüllt zurück. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Waltring unter der Telefonnummer 0251 53594-27 montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr gerne zur Verfügung.