Gesetzliche Grundlage ist das Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW)
Heilberufsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (PDF-Dokument)
§ 6 HeilBerG NRW fasst die Aufgaben der Kammer zusammen.
Weitere Gesetzestexte und Satzungen finden Sie vor allem auf der Seite „Für Tierärzte/Rechtsgrundlagen“