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Für Tierärzte

Aktuelles

03.12.2024
Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat uns über den aktuellen Stand der Umsetzung der Antibiotikaerfassung bei Hunden und Katzen informiert. Das Schreiben finden Sie hier

Zudem hat das BVL eine ausführliche Informationsbroschüre zur Umsetzung der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen herausgegeben. Die Information können Sie hier abrufen.
 

Ob es bei den derzeit im TAMG vorgesehenen Fristen bleibt, ist abzuwarten. Gemäß des aktuellen Entwurfs (Drs. 524/24) eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes, über den der Bundesrat am 20.12.2024 entscheiden wird, ist nach Änderung durch das Bundeskabinett eine erstmalige Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen bei Hunden und Katzen für das Jahr 2030 vorgesehen. 

Angesicht der aktuell schwierigen politischen Lage ist es jedoch ungewiss, ob diese Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Tierärztinnen und Tierärzte die Verwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bereits ab 01.01.2025 erfassen und erstmalig zum 28. Januar 2026 an die nationale Zulassungsbehörde für Tierarzneimittel melden müssen. Diese um 4 Jahre vor den EU-Vorgaben vorgezogene rein nationale Meldung geht auf jetzt schon geltende Vorschriften im Tierarzneimittelgesetz zurück.

 

08.11.2024
Tipps für einen entspannten Besuch in der Kleintierpraxis (Informationsbroschüre)

Die BGW stellt einen Flyer zur Weitergabe an die Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen zur Verfügung. Ergänzend kann ein Plakat für das Wartezimmer bestellt werden, das auf die Flyer aufmerksam macht.
Unter folgendem Link können Sie das Plakat sowie den Flyer bestellen.

Flyer: Tipps für einen entspannten Besuch in der Kleintierpraxis (PDF-Dokument)

 

24.10.2024
Umfrage: Leberegelstudie 

Im Rahmen Ihrer Doktorarbeit befasst sich eine Mitarbeiterin der Freien Universität Berlin mit der Verbreitung des großen Leberegels Fasciola hepatica und bittet um Mithilfe.

Unter folgender Datei finden Sie weitere Informationen zu der Studie: Aufruf (PDF-Dokument)

 

24.09.2024
Beihilfe zur Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten für eine Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben.

Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Links:

  1. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/beihilfe-biosicherheit.htm
  2. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#beratung

     

16.08.2024
Online-Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Biosicherheit bei der Haltung von Hobbyschweinen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest

Die Landwirtschaftkammer NRW bietet am 04.09.2024 eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema “Afrikanische Schweinepest - Was muss ich als Tierarzt von Hobbyschweinen wissen?” an. Eine weitere Veranstaltung für Tierhalter von Hobbyschweinen findet am 28.08.2024 statt. Diese ist ebenfalls kostenfrei. 

Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Einladungen: 

Veranstaltung am 28.08.2024 für Tierhalter (PDF-Dokument)
Veranstaltung am 04.09.2024 für Tierärzte (PDF-Dokument)

 

26.07.2024
Afrikanische Schweinepest in Nachbarschaft angekommen, Tierärztekammer bittet Tierärzteschaft um Mithilfe

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das betrifft auch mindestens 2.500 Schweine-Kleinhaltungen sowie zahlreiche Einzeltierhaltungen (z.B. Minipigs, Hängebauchschweine etc.). Diese Tierhalter/innen sind sich ihrer Tierhalterverantwortung in Bezug auf Tierseuchen oft nicht bewußt. Darum appellieren wir an alle Kolleginnen und Kollegen, die direkt oder indirekt Kontakt mit derartigen Tierhaltern/innen haben, diese dringend aufzufordern, sich mit den zuständigen Veterinärämtern zwecks einer Beratung in Verbindung zu setzen.

Ausführliche Informationen zur ASP und zur aktuellen Situation finden Sie hier

Die Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der Beihilferegelungen der Tierseuchenkasse ein Schreiben an die Tierhalter/innen verfasst. Zum Schreiben gelangen Sie hier

 

26.07.2024
Merkblatt zum BHV-1-Monitoring in Nordrhein-Westfalen

Am 04.07.2024 hatten wir den Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) veröffentlicht (siehe Beitrag weiter unten). Seinerzeit hatten wir bereits avisiert, dass ein Merkblatt nachgereicht werden wird. Dieses Merkblatt, das über die in Nordrhein-Westfalen gültigen Regeln der BHV-1-Überwachung informiert, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) aktuell an uns weitergeleitet. Sie können es hier downloaden.

Die weiteren Ausführungen des MLV – auch zu den Beihilfen der Tierseuchenkasse NRW – finden Sie hier

 

10.07.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – Anzeigepflicht bei Verdacht auf BTV-3-Infektionen und bei BTV-3-Infektionen

Mit zunehmenden Temperaturen steigt die Gnitzenaktivität. Damit verbunden ist der erwartete Anstieg der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Aus gegebenem Anlass möchten wir in diesem Zusammenhang an Folgendes erinnern:

Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL, Europäischer Tiergesundheitsrechtsakt) gelistet. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche (Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, § 1).

Bereits bei einem klinischen Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die vertretende Personen, Personen, die mit der Aufsicht der Tiere beauftragt sind, Tierärztinnen und Tierärzte sowie weitere beruflich mit diesen Tieren befassten Personen verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Dabei sind die Halterin oder der Halter und der Standort der Tiere sowie die Zahl der Tiere zu melden. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen (Tiergesundheitsgesetz, § 4).

Auf die Pflichten der Unternehmer gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 wird hingewiesen. Landwirtinnen und Landwirte sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des europäischen Tiergesundheitsrechtes. Sie sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung einer Seuche minimieren. 
Darüber hinaus wird auf die Pflichten der Tierärztinnen und Tierärzte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/429 hingewiesen. Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um durch ordnungsgemäße Diagnose und Differenzialdiagnose zum Ausschluss oder zur Bestätigung einer Seuche sicherzustellen, dass Seuchen frühzeitig erkannt werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Differentialdiagnosen der Blauzungenkrankheit (MKS!) von großer Bedeutung ist.
Darüber hinaus kann das Früherkennungssystems Rind zur Abklärung von Erkrankungen beim Rind genutzt werden. Untersuchungskosten, die in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern entstehen, können dann erstattet werden. Den Untersuchungsantrag können Sie hier herunterladen. 

 

04.07.2024
Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV)

Den neuen Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko entehmen Sie bitte folgenden Link: 

Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (PDF-Dokument)

Der Leitfaden wurde unter anderem vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, von der Landwirtschaftskammer, des Rheinischen Landwirtschaftsverband, vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der Tierärztekammer Nordrhein, sowie der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, von der Rinder-Union West eG, der Fleischrinder-Herdbuch e.V., des Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landesvereinigung Ökologischer Landbau Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. 

In den folgenden Tagen wird ein Merkblatt nachgereicht.

 

03.07.2024
StIKo Vet Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3

Die StIKo Vet hat auf Basis der per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der StIKo Vet unter folgendem link verfügbar:

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

 

28.06.2024
2. Umfrage zum Thema “Wenn in der Veterinärmedizin Fehler passieren” 

Eine Mitarbeiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, bat bereits Ende Mai um Unterstützung bei einer Umfrage. Nun folgt der zweite Teil der Umfrage, die sich an die TFA’s, Tierpfleger und Assistenz in der Tiermedizin richtet.

Anbei der Link: https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/286187?lang=de

„Liebe TFAs, liebe Tierpfleger:innen, liebe Assistenz in der Tiermedizin,

ihr leistet tagtäglich einen großen Beitrag in der Tiermedizin. Im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, erfasse ich in einem Fragebogen den aktuellen Umgang mit Fehlern in der Tiermedizin im deutschsprachigen Raum. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie an meiner Umfrage teilnehmen können und Ihre Erfahrungen mit Fehlern mit uns teilen!"

 

25.06.2024
Umfrage: Antibiotikaeinsatz in der Kleintiermedizin

Eine Mitarbeiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

In der Umfrage geht es um das Thema zur mikrobiologischen Probennahme und zum Antibiotikaeinsatz in der Kleintiermedizin allgemein und in der Reproduktionsmedizin beim Kleintier. Die Umfrage richtet sich an alle Tierärzt*innen, nicht nur auf die Reproduktionsmedizin spezialisierte Kolleg*innen.

Über nachfolgenden Link, kann an der Umfrage teilgenommen werden:

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/524346?lang=de

Bei Fragen oder Anregungen können die Kolleg*innen gerne eine E-Mail schreiben an: Alicia.Rojahn@tiho-hannover.de

 

25.06.2024
Online-Befragung mit dem Schwerpunkt Patient Vogel:

Eine Wissenschaftliche Hilfskraft der Tierärztlichen Hochschule Hannover im Clinical Skills Lab, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

"Sehr geehrte/r Kollegin/Kollege,

ich lade Sie herzlichst ein, an meiner Online-Befragung teilzunehmen. Durch die Befragung von praktizierenden Tierärztinnen/Tierärzten sollen spezifisch relevante Kriterien zum Thema klinisch-praktische Fertigkeiten der Vogelarten bei tiermedizinischen Praktikantinnen/Praktikanten oder Berufsanfängerinnen/Berufsanfängern nach dem Tiermedizinstudium evaluiert werden. Dabei interessiere ich mich für Ihre individuellen Erfahrungen und Einschätzungen. 

Mit Ihrer Mitwirkung tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, das Studium im Bereich der Vogelpatienten zu stärken. Daher bitte ich Sie, sich kurz Zeit (ca. 10 Minuten) zu nehmen und die Befragung vollständig durchzuführen. 

Klicken Sie für die Befragung einfach auf den folgenden Link:

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/166771?lang=de

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre aktive Mithilfe bei meiner Studie!

Mit kollegialen Grüßen

Vivien Bettermann"

 

18.06.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – Erlass zur Mitfinanzierung der BTV-3-Impfstoffkostenbeihilfe

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) hat am Freitag, den 14. Juni 2024 der Tierseuchenkasse NRW eine Landesbeteiligung an den Beihilfen zu den Kosten des Impfstoffes zur Bekämpfung von BTV-3 in NRW im Rahmen eines Beihilfeerlasses vom 13. Februar 2024 zugesagt.

Die Verbände auf Bundesebene werden ebenfalls entsprechend informiert.

 

06.06.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – BTV-3-ImpfgestattungungV tritt am 07. Juni in Kraft

Das BMEL hat die Länder über die heute erfolgte Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 181 
(Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/181) informiert. 

 Laut BMEL tritt die Verordnung morgen Freitag, den 07. Juni in Kraft!

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass weist das BMEL wiederholt darauf hin, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

 

29.05.2024
Umfrage zum Thema “Wenn in der Veterinärmedizin Fehler passieren”

"Sehr geehrte Kollegen:innen,

im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, erfasse ich in einem Fragebogen den aktuellen Umgang mit Fehlern unter allen praktizierenden Tierärzten in Deutschland. Ich würde mich sehr über Ihre Teilnahme und den Austausch freuen!
Die Umfrage dauert zwischen 5-10 Minuten. 

Vielen lieben Dank für Ihre Teilnahme!

Teilen ist ebenso erwünscht!

Beste Grüße

Corinna Karl

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/113891?lang=de

 

29.05.2024
Umfrage zum Thema Videosprechstunden in der Tiermedizin

Eine Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Leipzig, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

Videosprechstunden in der Tiermedizin:

"Telemedizinische Leistungen sind in der Humanmedizin weit verbreitet und gut erforscht. Anders sieht das in der Tiermedizin aus.
Im Rahmen meiner Dissertation möchte ich deshalb die Erfahrungen, Meinungen und Einstellungen zur Nutzung von Videosprechstunden aus der Perspektive der Tierärztinnen und Tierärzte deren tiermedizinischen Personal sowie der Studierenden und Auszubildenden der Tiermedizin erforschen.
Ziel ist, zu erfassen, welche Faktoren erfüllt sein müssen, damit die Videosprechstunde in das normale Leistungsangebot aufgenommen werden könnte."

Link zur Umfrage: Videosprechstunden in der Tiermedizin

Informationen zum Inhalt des Fragebogens

Flyer Videosprechstunden in der Tiermedizin

 

18.04.2024
Tierseuchen – Hinweise der StIKo Vet zur Anwendung autogener Impfstoffe im aktuellen BTV-3 Ausbruch

Die Ständige Impfkommission (StIKo Vet) teilte uns folgende Information mit:

“Seit September letzten Jahres, als der neue Serotyp 3 des Blauzungenvirus erstmalig in den Niederlanden aufgetreten ist, wird intensiv daran gearbeitet, einen Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung zu stellen. Mehrere Pharmaunternehmen sind dabei, Impfstoffe zu entwickeln und zur Zulassung zu bringen. Leider ist nach den Informationen, die der StIKo Vet zur Verfügung stehen, bislang nicht absehbar, dass in den nächsten Wochen ein regulär zugelassener Impfstoff in Deutschland auf den Markt kommt. Einem niedersächsischen Hersteller wurde Ende März eine Herstellungserlaubnis zur Herstellung einer autogenen BTV-3 Vakzine erteilt. Es ist damit möglich, empfängliche Wiederkäuer und Neuweltkamele, die in einem bereits nicht-BTV-freien Gebiet, bzw. in einer grenznahen Region zu den Niederlanden stehen, noch vor Beginn der Gnitzensaison zu impfen. Aufgrund der Gefahr, die im Verzug besteht, befürwortet die StIKo Vet unter Beachtung der Vorgaben der EU TAM-Verordnung die Anwendung einer autogenen BTV-3 Vakzine. Die Gründe und Caveats wurden in einem Hinweis-Papier zusammengetragen.
Der Link auf unserer Homepage ist: 

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/hinweise-zur-anwendung-autogener-impfstoffe-im-aktuellen-btv-3-ausbruch/"

Zu Ihrer Information ist das Hinweispapier hier Verlinkt. 

 

04.04.2024
Tierseuchen – Ergänzende Information zum Einsatz autogener Impfstoffe zur Immunisierung gegen BTV-3


Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informierte uns, dass in den letzten Tagen, hinsichtlich des Einsatzes der autogenen BTV-3-Impfstoffe in der Praxis weiterer Informationsbedarf besteht. Im Folgenden finden Sie daher ergänzende Informationen zur Anwendung der autogenen BTV-3-Impfstoffe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

22.03.2024
Tierseuchen – Information zum Einsatz autogener Impfstoffe zur Immunisierung gegen BTV-3

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) bekam gestern aus Niedersachsen die Information, dass mittlerweile eine Herstellungserlaubnis für einen autogenen BTV-3-Impfstoff vorliegt. Einen Überblick über die Seuchenlage sowie bisher zur Impfung zur Verfügung stehende Informationen finden Sie im Folgenden:

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

27.02.2024
BTV-3 – Aktualisierung der Verbringungsregelungen

Nach erneuter Prüfung der Rechtslage in Bezug auf die Verbringung von Zucht- und Nutztieren aus Ausbruchsbeständen in BTV-freie Bundesländer hat sich folgende Änderung ergeben: Tiere, die die Verbringungsbedingungen erfüllen, dürfen ohne Einhaltung einer 30-tägigen „Wartezeit“ in andere, BTV-freie Bundesländer verbracht werden.

Alle anderen Regelungen gelten unverändert fort. Die Verbringungsregelungen können – ebenso wie eine entsprechend angepasste Tierhaltererklärung, deren Nutzung bei Verbringungen von Zucht- und Nutztieren in BTV-freie Bundesländer auch weiterhin empfohlen wird -  der Homepage des LANUV entnommen werden:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

 

22.02.2024
Tierärztekammer Westfalen-Lippe-Statement gegen Extremismus

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist dem Grundgesetz und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

Ausgrenzung, Hass und Hetze haben in unserem Land keinen Platz. Die Grundwerte, die unsere Gesellschaft charakterisieren, wie Toleranz, Respekt und Vielfalt müssen gelebt werden können, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Diskriminierende Entwicklungen – egal aus welcher politischen Richtung sie kommen, werden von uns in keiner Weise toleriert!

 

19.02.2024
BTV-3 – Bedingungen für das weitere Verbringen nach Überführung in BTV-freie Bundesländer

Anlässlich einer Rückmeldung aus einem der BTV-freien Bundesländer bitten wir um die Berücksichtigung folgenden Sachverhaltes:

Werden Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglicher Arten aus einer infizierten Zone (hier: Nordrhein-Westfalen) in ein BTV-freies Bundesland verbracht, ist Folgendes zu beachten (Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 in Verbindung mit Anhang V Teil II Kapitel 4 Abschnitt 2 Absatz 1 Buchstabe b derselben Verordnung):

Die BT-freien Bundesländer akzeptieren Überführungen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren unter bestimmten Bedingungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat seitens des empfangenden Bundeslandes zu untersagen ist, und zwar

  • für einen Zeitraum von 60 Tagen nach der Überführung oder
  • so lange, bis ein negativer Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR-Test) auf BTV-Serotypen 2-24 an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach der Überführung entnommen wurden.

Die übrigen bereits mitgeteilten Verbringungsregelungen gelten unverändert fort. Auf der Homepage des LANUV ist zudem eine Übersicht zu aktuell geltenden den Verbringungsregelungen hinterlegt:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Auf die Pflichten der Unternehmer gemäß Art. 10 Abs. 1, Art. 124 und Art. 125 der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) wird hingewiesen.

 

08.02.2024
Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage für eine tierärztliche Notfalldienstpflicht in NRW

Bezugnehmend auf unsere Mitteilung vom 02.02.2024 möchten wir Sie informieren, dass das Vierte Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes am Donnerstag, 08.02.2024, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. Ausgabe 2024 Nr. 4 vom 8. Februar 2024, Seite 75 bis 86) verkündet wurde.

Das Änderungsgesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft, d. h. am Freitag, 09.02.2024.

 

02.02.2024
Einführung der gesetzlichen Grundlage für eine tierärztliche Notfalldienstpflicht in Nordrhein-Westfalen


Weitere Informationen finden Sie hier.

 

16.01.2024
Einladung zu einem Fachsymposium: Notfallpatient Veterinärmedizin? Studien zu aktuellen Herausforderungen unseres Berufsstands

Das Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie lädt am 14.02.2024 zu einem Fachsymposium ein.
Das Programm sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

 

08.01.2024
Aktualisiertes Rahmenübereinkommen über den Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten in der Tierseuchenbekämpfung in NRW

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, die Tierärztekammer Nordrhein, die beiden bpt-Landesverbände in NRW sowie der Landkreistag NRW und der Städtetag NRW haben sich auf die Anpassung der Vergütung in § 3 des bisherigen Rahmenübereinkommens über den Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung in NRW verständigt. Das aktuelle Rahmenüberkommen können Sie hier downloaden.

 

02.01.2024
„Gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest“ vom 18.12.2023 

Die in dieser Vereinbarung abgestimmten Maßnahmen konkretisieren angesichts der aktuellen Seuchenlage in Nordrhein-Westfalen die Eigenverantwortung der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Tierseuchenprävention in Anlehnung an Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt). Die vorliegende Vereinbarung ist als Selbstverpflichtung aller Beteiligten zur bestmöglichen Tierseuchenprävention zu verstehen. Der Leitfaden ist von allen Geflügelhaltenden anzuwenden.

Download der Vereinbarung

 

14.12.2023
Update BTV-3:
Verbringungsregelungen – Regelungen für Deutschland auf der Homepage der EU KOM aktualisiert

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)  informiert, dass die bei der Europäischen Kommission hinterlegten Verbringungsregeln für Deutschland in Bezug auf BTV-3 erneut angepasst wurden. Dem gingen Gespräche zwischen Friedrich-Loeffler-Institut, Bund und Ländern voraus, bei denen die Aufnahme von Regelungen insbesondere für Kameliden und Cerviden beraten wurde.

Den bei der Europäischen Kommission hinterlegten Bedingungen kann nun entnommen werden, dass die unter den Punkten 2) und 3) aufgeführten Regelungen nunmehr für die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 in Bezug auf BTV gelisteten Arten bzw. Artgruppen (Antilocapridae, Bovidae, Camelidae, Cervidae, Giraffidae, Moschidae, Tragulidae) gelten:

https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-12/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Dies bedeutet, dass nun auch wieder andere Tierarten wie z.B. Alpakas oder Lamas unter Einhaltung dieser Bedingungen in BTV-freie Zonen in Deutschland verbracht werden dürfen.

Auch wenn die bei der Europäischen Kommission hinterlegten Bedingungen es nicht explizit erfordern, wird durch Nordrhein-Westfalen die Verwendung der Eigenerklärung auch beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren der gelisteten Tierarten in BTV-freie Zonen in Deutschland nach wie vor empfohlen.

Die mitgeteilten Verbringungsregeln für Schlachttiere sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelten unverändert weiter.

 

13.12.2023
Wahlen der BTK-Ausschüsse 2024-2028

In der Frühjahrs-Delegiertenversammlung am 26./27. April 2024 in Berlin werden die BTK-Ausschüsse für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Das Prozedere der Ausschusswahlen können Sie der BTK-Satzung und insbesondere § 12 der Geschäftsordnung der BTK entnehmen. Bitte machen Sie sich zudem mit den verlinkten Datenschutzhinweisen hinsichtlich der Mitarbeit in den Gremien der BTK vertraut.

Hierzu können die Tierärztekammern Kandidat:innen benennen. Bei Interesse zur Kandidatur senden Sie bitte die nachfolgenden Formulare (direkt am PC ausfüllbar)

Anlage 2_Wahlvorschläge sowie
Anlage 3_Hinweise

bis zum 14. Januar 2024, vorzugsweise per E-Mail, an die Tierärztekammer Westfalen-Lippe zurück.

Für Ihr Engagement bedanken wir uns bereits im Voraus, auch im Namen der BTK.

 

05.12.2023
Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) zu den Petitionen gegen die aktuelle GOT seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Vereinigung Deutscher Tier­halter (VDTH)

Die BTK verurteilt die Petition „GOT – so nicht!“, die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Deutschen Bundestag gerichtet wurde, aufs Schärfste. Die Stellungnahme der BTK finden Sie hier.

 

01.12.2023
Stellungnahme der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zu den Unterschriftsaktionen gegen die GOT seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Vereinigung Deutscher Tier­halter (VDTH)

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe lehnt die Petitionen der FN und der VDTH ab. Die Stellungnahme der Tierärztekammer Westfalen-Lippe finden Sie hier.

 

20.11.2023
Update BTV-3: Verbringungsregelungen
für Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland
Aktualisierung

Bezüglich des Verbringens von Zucht- und Nutztieren teilt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Folgendes mit:
Verbringungsregelungen (PDF-Dokument)

 

16.11.2023
Update BTV-3:Verbringungsregelungen – Neue Regelungen für Deutschland auf der Homepage der EU KOM eingestellt
Aktualisierung

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird zunehmend von Anfragen bezüglich der durch die Europäische Kommission veröffentlichten Regelungen für das Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen in BTV-freie Zonen in Deutschland erreicht. In Ergänzung der Information vom 14.11.2023 möchte das MLV folgendes klarstellen:

Die Ihnen bereits mitgeteilten Regelungen für das Verbringen von Schlachttieren (Rinder, Schafe, Ziegen) gelten nach wie vor. Auch das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in andere Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin den Ihnen bereits mitgeteilten Regelungen.

Änderungen ergeben sich durch die Veröffentlichung der Verbringungsregeln auf der Seite der Europäischen Kommission aber für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) nach Deutschland bzw. innerhalb Deutschlands. Dieses ist – unter Beachtung der durch die Europäische Kommission veröffentlichten Regelungen – von nicht-freien Zonen bzw. nicht-freien Mitgliedstaaten in freie Zonen innerhalb Deutschlands nun wieder möglich.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz bemüht sich derzeit um eine Übersetzung der Regelungen durch das BMEL, um allen Beteiligten die korrekten Regelungen möglichst schnell zugänglich machen zu können.

 

15.11.2023
Update BTV-3:Verbringungsregelungen – Neue Regelungen für Deutschland auf der Homepage der EU KOM eingestellt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)  informiert, dass die Regelungen für das Verbringen von Tieren in BTV-freie und nicht-freie Zonen in Deutschland auf der Seite der EU KOM aktualisiert wurde. Demnach sind nun auch Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen zu anderen Zwecken als zur Schlachtung in BTV-freie Bundesländer unter Auflagen möglich.

Die Regelungen sind detailliert abrufbar unter: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik „Movements within the EU“.

Alternativ können Sie über folgenden Link zugreifen: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-11/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen an europäisches Recht angepasst wurden und daher inhaltlich von dem abweichen, was ursprünglich bei den Beratungen zwischen den Ländern und dem BMEL im Rahmen der der Arbeitsgruppe Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitvereinbart und Ihnen mitgeteilt wurde.

 

02.11.2023
Update BTV-3: Innergemeinschaftliches Verbringen – Neue Regelung für die Niederlande auf der Homepage der EU KOM eingestellt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)  informiert, dass die Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren in die Niederlande auf der Seite der EU KOM aktualisiert wurde. Demnach sind an das Verbringen von empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe und Ziegen sowie Kameliden, Zerviden und andere Huftiere) aus BTV-3 Gebieten in die Niederlande keine Bedingungen hinsichtlich BTV-3 mehr geknüpft („[…] no conditions apply for bovine animals, ovine and caprine animals, camelid animals, cervid animals and other ungulates with regard to BTV, serotype 3“).

Diese Information ist auch abrufbar unter: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik „Movements within the EU“.

 

31.10.2023
Update BTV-3: Ausfuhr von Rindersamen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Einfuhrverbot

Das BMEL informierte soeben über das sofortige Einfuhrverbot für Rindersperma aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen in die Vereinigten Mexikanischen Staaten aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit. Die mexikanischen Behörden hatten hierzu am 26.10.2023 informiert.

Die Wirtschaftsverbände auf Bundesebene werden ebenfalls durch das BMEL in Kenntnis gesetzt.

 

31.10.2023
Update BTV-3: Innergemeinschaftliches Verbringen – Neue Regelung für Belgien auf der Homepage der EU KOM eingestellt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)  informiert, dass die Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren nach Belgien auf der Seite der EU KOM aktualisiert wurde. Demnach sind an das Verbringen von empfänglichen Tieren aus BTV-3 Gebieten nach Belgien keine Bedingungen mehr geknüpft („No conditions are set for BTV3“).

Diese Information ist auch abrufbar unter: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik „Movements within the EU“
Bei den dort bekanntgemachten Regelungen für die Niederlande und Deutschland hat sich bisher nichts Neues ergeben und es gibt dazu auch keine neue Mitteilung des BMEL. Somit sind für das Verbringen in die Niederlande weiterhin eine Repellentienbehandlung mind. 7 Tage vor dem Verbringen und ein negativer PCR-Test erforderlich.

 

31.10.2023
Update BTV-3: Blauzungenkrankheit (BT) – Verschleppung vermeiden

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) teilte gestern Abend mit, dass in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt wurde. Die beiden Länder und die Freie Hansestadt Bremen besitzen nicht mehr den Status “frei von einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit“. Auf die Seite des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) weist es diesbezüglich hin (http://tsis.fli.de/Home/BMEL/_fserve.aspx?f=ET5OLk8%2fVPmjJr12iMRfPA%3d%3d).

Für BT-empfänglich sind Schafe und Rinder, daneben aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Typische klinische Symptome treten überwiegend beim Schaf auf. Infektionen ohne oder mit nur sehr milder Klinik kommen auch vor. Der Erreger, ein Orbivirus, wird durch stechende Vektoren der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Infizierte Tiere bilden ein Erregerreservoir. Infektiöses Virus ist in Tieren bis zu 60 Tage nachweisbar.
Eine Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus nicht BT-freien Gebieten in BT-freie Gebiete ist unter bestimmten Bedingungen zwar möglich, dies sollte aber vorsorglich im Rahmen der kurativen Praxis soweit möglich vermieden werden, um die Gefahr einer Verschleppung des Virus einzudämmen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Verbringung von Kameliden aus nicht-freien Gebieten in freie Gebiete in Deutschland zurzeit nicht möglich ist, da Deutschland nicht über ein akkreditiertes Labor zur Untersuchung auf BTV-3 bei Kameliden verfügt.

Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Rahmen einer Überweisung BT-empfänglicher Arten zur Untersuchung oder Behandlung möglichst Kliniken oder Praxen in nicht BT-freien Gebieten (zurzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen) berücksichtigt werden sollten. Die Bitte wurde von der Behörde eines noch BT-freien Gebietes herangetragen. 

Nähere Informationen über Tierseuchen erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit oder https://www.fli.de/de/startseite/.

 

30.10.2023
Ausfuhr von lebenden Tieren aus der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinigten Staaten von Amerika – Änderung der Ausfuhrbestimmungen von Pferden

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die Ausfuhrbestimmungen von Pferden geändert und angepasst haben.

Diese Änderungen beinhalten:

  • die Erhöhung der Anzahl der Tage, die Pferde, die aus Regionen exportiert werden, die frei von ansteckender Pferdemetritis (CEM) sind, in einer CEM-befallenen Region verbringen und ohne Test in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, von 60 auf 90 Tage.
  • Darüber hinaus besteht die Forderung nach einer Einfuhrgenehmigung für Pferde, die durch CEM-befallene Regionen reisen.
  • Vor-Ausfuhruntersuchung innerhalb von 48 Stunden vor Versendung vom Verschiffungshafen und begleitende Bescheinigung, die vom hauptberuflich angestellten Veterinärbeamten der zuständigen Tiergesundheitsbehörde mit einem Sichtvermerk versehen wird.
  • Zusätzliche Erklärung in der Gesundheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Wallache in den letzten 14 Tagen vor Export nicht kastriert wurden.

Der Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) verlangt weiterhin, dass jedes Pferd von einem Original-Gesundheitsdokument begleitet wird, das von der zuständigen Tiergesundheitsbehörde mit Stempelfarbe und Kugelschreiber bestätigt wird, das die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen und Angaben enthält. Die Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Equiden können unter der USDA Webseite aufgerufen werden: https://www.aphis.usda.gov/aphis/ourfocus/importexport/animal-import-and-export/equine.

 

30.10.2023
West-Nil-Virus im Westen Deutschlands

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass in diesem Herbst erstmals eine Infektion mit dem West-Nil-Virus (WNV) im Westen Deutschlands nachgewiesen wurde. Betroffen ist ein Pferd in der Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. Das genesene Tier hatte an einem Turnier in den Niederlanden teilgenommen und war ungeimpft. In Rheinland-Pfalz wurde das Virus in einer Eule nachgewiesen.

Nach dem ersten Auftreten des WNV in Deutschland in 2018 wurden in den vergangenen Jahren Fälle bei Equiden und Vögeln vorrangig im Osten sowie Nord- und Mitteldeutschland festgestellt (in 2023 bei elf Equiden und bei 20 Vögeln, Stand 25. Oktober 2023
https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=416&guid=baea493b-40d1-47c0-92ce-a50ea17efa53.

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch Stechmücken auf Equiden, Vögel und Menschen übertragen wird. Das West-Nil-Fieber ist demnach eine Zoonose, die auch bei Menschen zu schweren Erkrankungen führen kann. Einziger Schutz für Menschen ist, aufgrund einer fehlenden Impfung für den Menschen, das Verhindern von Mückenstichen.

Für Equiden sind Impfstoffe vorhanden, die nach der Grundimmunisierung eine jährliche Auffrischungsimpfung erfordern. Die Impfstoffe reduzieren die Dauer und Schwere der klinischen Symptome.

Weitere Informationen sind auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes zu finden:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/west-nil-virus/

 

28.10.2023
Update BTV-3: Informationen zur Aktualisierung der Regelungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands/Eigenerklärung für Unternehmer bzw. Tierhalter

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informierte gestern anlässlich von Beratungen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Bremen über Aktualisierungen hinsichtlich der Verbringungsregeln innerhalb Deutschlands:

Update BTV-3 des MLV vom 27.10.2023

BT-Tierhaltererklaerung Zucht-Nutztiere 27.10.2023
BT-Tierhaltererklaerung Schlachttiere neu 27.10.2023

 

25.10.2023

Update Blauzungenkrankheit: Aktuelle Beschlüsse für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informierte am 24.10.2023 über das Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe Tierseuchen, Tiergesundheit (AG TT) im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). Die Mitglieder der LAV AG TT haben zwei Beschlüsse in Bezug auf Verbringungen gefasst.

Die zwei Beschlüsse können Sie unter folgender Datei abrufen:

Beschlüsse zur innerstaatlichen Verbringung

 

23.10.2023
Update Blauzungenkrankheit: Informationen zum Kälberhandel mit den Niederlanden und Belgien/Korrektur des Informationsschreibens vom 19.10.2023

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) gab am 20.10.2023 die folgenden Informationen zum Kälberhandel mit den Niederlanden und Belgien sowie die Korrektur des Informationsschreibens vom 19.10.2023 bekannt:

Innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren in andere Mitgliedstaaten

 

20.10.2023
Update Blauzungenkrankheit: Verbringung von BTV-empfänglichen Tieren aus Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) gab am 19.10.2023 die folgende Information über aktuelle Regelungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus Nordrhein-Westfalen bekannt:

Spezifische Bedingungen Schlachttiere  (Update: siehe 23.10.2023)

Spezifische Bedingungen Zucht- und Nutztiere

 

19.10.2023
Update Blauzungenkrankheit: TRACES-Zertifizierung für das innergemeinschaftliche Verbringen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) hat am 18.10.2023 die folgende Klarstellung zur Mitteilung vom 13.10.2023 bekannt gemacht: „Die Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten in andere Mitgliedstaaten sind unter den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 möglich. Insofern können für Schlachttiere entsprechende TRACES-Zertifizierungen erfolgen.

Andere Mitgliedsstaaten können für alle BTV-empfänglichen Tiere, unabhängig davon, ob es sich um Schlacht- oder Nutz-/Zuchttiere handelt, zusätzliche Bedingungen stellen, die im Einzelnen unter folgendem Link abgerufen werden können:

https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ob die Niederlande und/oder Belgien zusätzliche Erleichterungen bei den dort bereits hinterlegten Ausnahmen für Nutz- und Zuchttiere akzeptieren, wird zurzeit auf Bundesebene geklärt. Auch wird gerade zwischen Bund und den Ländern abgestimmt, unter welchen Voraussetzungen empfängliche Tiere aus NRW in andere, BTV-freie Bundesländer transportiert werden können.“

 

13.10.2023
Update Blauzungenkrankheit: TRACES-Zertifizierung für das innergemeinschaftliche Verbringen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) gab heute um      18:50 Uhr die folgende Information bekannt: "Das BMEL teilte mit, dass bislang mit den Niederlanden und Belgien keine Regelungen zum Verbringen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren vereinbart werden konnten. Demnach können ab sofort keine TRACES-Zertifizierungen für das innergemeinschaftliche Verbringen ausgestellt werden.
Innergemeinschaftliche Verbringungen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren können somit bis auf Weiteres nicht stattfinden."

Wir halten Sie weiter informiert.

 

13.10.2023
Bestätigung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Kreis Kleve

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) teilte gestern Abend mit, dass das FLI den Ausbruch der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, im Kreis Kleve bestätigt habe. Durch den Ausbruch verliere ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien werde nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt.

Eine Pressemitteilung des MLV liegt noch nicht vor. Wir gehen allerdings davon aus, dass diese unter https://www.mlv.nrw.de/ folgen wird.

 

12.10.2023
Virus der Blauzungenkrankheit in Belgien nachgewiesen

Das BMEL teilte mit, dass am 9. Oktober 2023 der erste Fall von Blauzungenkrankheit (BT) bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) festgestellt wurde, die ADIS-Meldung erfolgte am 10. Oktober 2023. Auch bei dem Fall in Belgien handelt es sich um den Serotyp 3.
Betroffen ist ein Betrieb mit 9 Tieren. Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstaus verloren. Aktuelle Informationen können über folgenden Link auf der belgischen Homepage eingesehen werden:

https://www.favv-afsca.be/professionelen/publicaties/pers/2023/2023-10-10.asp

Aufgrund der sehr milden herbstlichen Witterung ist laut BMEL mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen. Es wird daher weiterhin um erhöhte Wachsamkeit gebeten.

 

10.10.2023
Onlinebefragung im Rahmen der Evaluierung der TÄHAV

Gerne veröffentlichen wir den folgenden Hinweis der Bundestierärzteärztekammer:

Im Rahmen der Evaluierung der TÄHAV hat das BMEL die Kompetenzstelle für Evaluierungen beim Statistischen Bundesamt damit beauftragt, eine Onlinebefragung bei der Tierärzteschaft durchzuführen, „Um festzustellen, ob die mit der Verordnung eingeführten neuen Regelungen zu Umwidmungsverboten und Antibiogrammpflichten wirksam sind, und um etwaige Verbesserungspotentiale der Zweiten Verordnung zur Änderung der TÄHAV zu identifizieren“.

Die Umfrage kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://destatis.sslsurvey.de/tieraerztlicheHausapotheke

Sie läuft bis zum 27. Oktober 2023.

 

18.09.2023
Nachweis des BTV in den Niederlanden

Anfang September wurde in vier Betrieben in den Niederlanden das Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, bei Schafen nachgewiesen. Alle betroffenen Betriebe liegen im Gebiet zwischen Amsterdam und Utrecht.
Weitere Maßnahmen werden zwischen Bund und Ländern abgesprochen.
Momentan wurden für das ganze Land Verbringungsbeschränkungen verhängt, es wurde nicht nach Region differenziert.
Tagesaktuelle Informationen zu Verbreitung der BT in den Niederlanden sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa

 

13.09.2023
Umfrage des Instituts für Veterinärepidemiologie und Biometrie der Freien Universität Berlin zur Arbeitszufriedenheit bei Kleintierärzten/-ärztinnen

Die Freie Universität Berlin erläutert hierzu:
"Auch in der Kleintierpraxis gibt es einen Mangel an qualifiziertem Nachwuchs, und viele Praxen oder Kliniken haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Ein wichtiger Grund ist, wie auch in anderen Branchen, dass die „Babyboomer“-Generation nach und nach in den Ruhestand geht und nicht in der gleichen Anzahl junge Tierärztinnen und Tierärzte eine praktische Laufbahn einschlagen. Zudem legt die junge Generation viel Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance, und manche von ihnen bevorzugen es, in Teilzeit zu arbeiten. Diese teils generationsbedingten Unterschiede sind häufig Ursache von Konflikten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen.

Das Institut für Veterinärepidemiologie und Biometrie der Freien Universität Berlin forscht zu den Ursachen dieser Konflikte, um die Zusammenarbeit der Vorgesetzten in Kleintierpraxen und -kliniken und der (Anfangs-) Assistenten und Assistentinnen in der Veterinärmedizin zu verbessern. Dazu arbeitet ein Team aus zwei Doktoranden, einer Epidemiologin und einer Sozialwissenschaftlerin aktuell an zwei Studien, einer qualitativen und einer quantitativen.

Im quantitativen Teil werden Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen mithilfe von zwei getrennten Onlineumfragen befragt. Dabei sollen die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich der allgemeinen Arbeitsbedingungen wie der Arbeitszeit und dem Klima, der Karriere, aber auch bezüglich der Work-Life-Balance, bei der es auch um den Stellenwert von Familie und sozialen Kontakten geht, ermittelt werden. Zusätzlich wird dabei Wert auf die Selbst- und Fremdeinschätzung der Arbeitgeber/-innen gelegt."

Alle praktizierenden Kleintierärztinnen und -ärzte sind herzlich eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 15 Minuten.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/institute/we16/forschung/angewandte_epidemiologie/kleintieraerzte/index.html

Arbeitnehmer/-innen kommen über diesen Link zur Umfrage:

https://vetepi.limesurvey.net/185447?lang=de

Arbeitgeber/-innen verwenden diesen Link:

https://vetepi.limesurvey.net/897834?lang=de

Die Umfrage endet am 31.10.2023.

 

13.09.2023
Ergänzende Hinweise Tierarzneimittelrecht: Umsetzung des § 58 TAMG, Maßnahmenpläne 2023


Mit unserem Beitrag vom 23.03.2023 hatten wir Sie bereits zu der oben genannten Thematik informiert. Gestern hat uns nunmehr allerdings folgende Ergänzung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW zu der Thematik erreicht, über die wir Sie gerne informieren möchten:

„In Ergänzung zu meinem o. g. Schreiben vom 15. März 2023 (Az.:65.08.01.00.005.03) weise ich darauf hin, dass § 58 des Tierarzneimittelgesetzes auch für die Nutzungsarten nach Anlage 1 Nr. 2.3 (= Mastschweine ab 30 kg), Nr. 3.1 (= Masthühner), und Nr. 4.1 (= Mastputen) des Tierarzneimittelgesetzes für das erste Halbjahr des Jahres 2023 nicht anwendbar ist.
In der Folge sind auch für diese Nutzungsarten keine Maßnahmenpläne nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 TAMG zu erstellen, obwohl die genannten Tierarten nicht von der Übergangsvorschrift des § 94 TAMG erfasst werden.
Hintergrund der inhaltlichen Ergänzung ist, dass den tierhaltenden Personen in diesem Jahr keine bundesweite Jahreskennzahl für den Abgleich mit der halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeit zur Verfügung steht. Das TAMG enthält keine Übergangsregelung, die einen Vergleich mit einer halbjährlichen Kennzahl im Jahr 2023 ermöglicht.“

 

14.07.2023
Bundesregierung nimmt positiv zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) Stellung

In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 12.07.2023 wird diesbezüglich auf die Bundestagsdrucksache (20/7562) vom 04.07.2023 verwiesen. Darin heißt es u.a. „Die Bundesregierung sieht die GOT als Steuerungsinstrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes an“.  In dem Text führt die Bundesregierung zudem detailliert aus, dass die GOT intensiv von der EU-Kommission geprüft worden sei und dass es keine Beanstandungen gegeben habe.

In der Bundestagsdrucksache erläutert die Bundesregierung zudem den Regelungszweck der Hausbesuchsgebühr und verweist in diesem Zusammenhang explizit auf die Auslegungshilfe der Bundestierärztekammer (siehe unten: Information vom 27.02.2023).

 

10.07.2023
Konzept des Landes NRW  – Umgang mit kranken Schweinen in schweinehaltenden Betrieben

In NRW hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes (RLV) und Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), des Landkreistages NRW sowie den Tierärztekammern Nord­rhein und Westfalen-Lippe mit der Thematik „Umgang mit kranken Einzeltieren in schweinehaltenden Betrieben“ befasst. Zielsetzung der Arbeitsgruppe war die Entwicklung einer Strategie mit Handlungsanweisungen für alle Beteiligten, damit mangelhafter tierschutzwidriger Umgang mit kranken, einzelnen Schweinen im Bestand langfristig vermieden werden kann. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktuell eine Broschüre veröffentlicht.  Broschüre (PDF-Dokument)

 

27.06.2023
Warnung vor möglichen Betrugsversuchen

Aus dem Hochsauerlandkreis gibt es einen Warnhinweis zu möglichen Betrugsversuchen. Offenbar gibt sich eine Anruferin als Mitarbeiterin eines Finanzamtes aus und verweist auf Probleme bei Rechnungen für den Praxisbedarf.  Bei unkooperativem Verhalten drohe sie mit einer Strafzahlung, die bei einem Vor-Ort-Termin in der Praxis an Mitarbeiter:innen des Finanzamtes in bar zu entrichten sei.

Der Praxisinhaber bat die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, auf diesen Betrugsversuch auf der Homepage hinzuweisen.

 

23.06.2023
EMA-Umfrage zu Antibiotikaresistenzen

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) führt eine Umfrage zu den Einstellungen, Wahrnehmungen und Kenntnissen von Tierärzten über Antibiotika und Antibiotikaresistenz durch.

Die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel ist eine der Hauptprioritäten der EMA, und eine der Aufgaben der Agentur ist die Förderung des verantwortungsvollen Einsatzes vorhandener Antibiotika, die Bekämpfung von Fehlinformationen und die Schärfung des Bewusstseins und Verständnisses für dieses Thema. Die Umfrage wird der EMA dabei helfen, den Informationsbedarf zu decken und nützliche Botschaften zu erstellen, um bestehende Wissenslücken mit Instrumenten zu schließen, die für die Beteiligten relevant sind.

Da Tierärzt:innen eine der wichtigsten Interessengruppen der EMA sind, ist ihr Beitrag von entscheidender Bedeutung.

Link zur Umfrage: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/AMRsurvey-Veterinarians-2023

Das Ausfüllen der Umfrage dauert etwa 10 Minuten und die Umfrage endet am 25. Juni 2023.

 

23.06.2023
StIKo Vet Stellungnahme zur Impfung gegen HPAI

Die StIKo Vet hat eine Stellungnahme zur Impfung gegen Hochpathogene Aviäre Influenzaviren veröffentlicht. Darin wird versucht, einen umfassenden Einblick über die Viren, die Epidemiologie, die Reaktionsmöglichkeiten des Immunsystems sowie Möglichkeiten zur Impfung zu geben. Aufgrund verschiedenster Unwägbarkeiten - so z.B. ist noch unklar, welche Impfstoffe letztlich zur Zulassung kommen - ist der Empfehlungsteil bislang relativ knapp gehalten. Die StIKo Vet behält sich daher vor, die Stellungnahme an aktuelle Entwicklungen anzupassen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren.

Sie findet sich auf der Homepage der StIKo Vet unter:

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-gegen-hochpathogene-aviaere-influenzaviren/

 

22.06.2023
Umfrage des IFB NRW zur Fachkräftesicherung in den Freien Berufen

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Für die Forschung des Instituts sind besonders Ihre Erfahrungen als Tierärt:innen sowie die Sicht Ihrer Mitarbeiter:innen eine wichtige Erkenntnisquelle. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Sie können die Umfrage direkt unter dem nachfolgenden Link öffnen:  https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2

Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des IFB NRW über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de gerne zur Verfügung.

 

05.05.2023
Petition zum Tierarzneimittelgesetz - Meldung antimikrobieller Wirkstoffe

Im April-Rundbrief der Bundestierärztekammer wurde auf eine Petition zum Tierarzneimittelgesetz hingewiesen:
„Die behördliche Meldung der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antimikrobieller Wirkstoffe soll zukünftig für jeden praktizierenden Tierarzt zur Pflicht werden. Um dieses Bürokratie-Monster zu stoppen, möchten wir Sie bitten, die über die Website des Deutschen Bundestages geschaltete Petition zu unterstützen und diese auch an möglichst viele Ihrer Patientenbesitzer weiterzuleiten, um die Anzahl der Mitzeichner zu erhöhen. Denn erst wenn eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht hat, ist damit zu rechnen, dass der Petent in öffentlicher Ausschusssitzung angehört wird. Aus den eigenen Reihen der Tierärzteschaft ist daher diese Mindestanzahl nicht zu schaffen.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_26/Petition_146824.html

Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 23.05.2023.“

 

23.03.2023
Hinweise TAMG Maßnahmenpläne Antibiotika

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat uns heute Hinweise zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel vom 21.12.2022 zur Kenntnis weitergeleitet. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information hier.

 

27.02.2023
Hausbesuchsgebühr GOT

Die Bundestierärztekammer hat ihre Stellungnahme zur Frage der Hausbesuchsgebühr auf ihrer Homepage aktualisiert. Die aktuelle Stellungnahme finden Sie hier.

 

21.02.2023
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

Die Bundestierärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Erläuterungen und Auslegungen zum seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrecht veröffentlicht.
Die Erläuterungen mit Stand 14.02.2023 finden Sie hier.


27.01.2023
Stellungnahme der BTK zur Hausbesuchsgebühr bei Pferden

Zur Frage der Hausbesuchsgebühr (Ziffer 40 der seit dem 22. November 2022 gültigen GOT) hat die Bundestierärztekammer auf ihrer Homepage eine auf die Behandlung von Pferden fokussierte Stellungnahme veröffentlicht. Den Link zu dieser Stellungnahme finden Sie hier.

 

22.06.2023
Umfrage des IFB NRW zur Fachkräftesicherung in den Freien Berufen

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Für die Forschung des Instituts sind besonders Ihre Erfahrungen als Tierärt:innen sowie die Sicht Ihrer Mitarbeiter:innen eine wichtige Erkenntnisquelle. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

Sie können die Umfrage direkt unter dem nachfolgenden Link öffnen:  https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2

Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des IFB NRW über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de gerne zur Verfügung.

 

05.05.2023
Petition zum Tierarzneimittelgesetz - Meldung antimikrobieller Wirkstoffe

Im April-Rundbrief der Bundestierärztekammer wurde auf eine Petition zum Tierarzneimittelgesetz hingewiesen:
„Die behördliche Meldung der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antimikrobieller Wirkstoffe soll zukünftig für jeden praktizierenden Tierarzt zur Pflicht werden. Um dieses Bürokratie-Monster zu stoppen, möchten wir Sie bitten, die über die Website des Deutschen Bundestages geschaltete Petition zu unterstützen und diese auch an möglichst viele Ihrer Patientenbesitzer weiterzuleiten, um die Anzahl der Mitzeichner zu erhöhen. Denn erst wenn eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht hat, ist damit zu rechnen, dass der Petent in öffentlicher Ausschusssitzung angehört wird. Aus den eigenen Reihen der Tierärzteschaft ist daher diese Mindestanzahl nicht zu schaffen.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_26/Petition_146824.html

Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 23.05.2023.“

 

23.03.2023
Hinweise TAMG Maßnahmenpläne Antibiotika

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat uns heute Hinweise zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel vom 21.12.2022 zur Kenntnis weitergeleitet. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information hier.

 

27.02.2023
Hausbesuchsgebühr GOT

Die Bundestierärztekammer hat ihre Stellungnahme zur Frage der Hausbesuchsgebühr auf ihrer Homepage aktualisiert. Die aktuelle Stellungnahme finden Sie hier.

 

21.02.2023
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

Die Bundestierärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Erläuterungen und Auslegungen zum seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrecht veröffentlicht.
Die Erläuterungen mit Stand 14.02.2023 finden Sie hier.


27.01.2023
Stellungnahme der BTK zur Hausbesuchsgebühr bei Pferden

Zur Frage der Hausbesuchsgebühr (Ziffer 40 der seit dem 22. November 2022 gültigen GOT) hat die Bundestierärztekammer auf ihrer Homepage eine auf die Behandlung von Pferden fokussierte Stellungnahme veröffentlicht. Den Link zu dieser Stellungnahme finden Sie hier.