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Für Tierärzte

Aktuelles

26.02.2026
Sat1-Bericht über Fachgespräch zur Geflügelpest in NRW

In Nordrhein-Westfalen haben Fachleute über die Konsequenzen der schweren Ausbrüche der Geflügelpest, die zu Jahresbeginn auftraten, beraten. Auch unser Vorstandsmitglied Dr. Arno Piontkowski konnte sich aktiv in die Diskussion einbringen. 

Ziel des Symposiums war es, bestehende Maßnahmen zu bewerten und den Schutz der Geflügelbestände zu optimieren. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte die Dringlichkeit, jetzt aktiv zu werden. Ein zentraler Diskussionspunkt war die mögliche Impfung von Geflügel. Branchenexperten wiesen darauf hin, dass es an den Genehmigungen hakt, jedoch die Aussicht auf eine Impfung als vielversprechend angesehen wird. Diese Maßnahme könnte entscheidend sein, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Die Folgen dieser Beratungen könnten weitreichend sein: Ein effektiverer Schutz der Bestände würde nicht nur das Tierwohl fördern, sondern auch verhindern, dass erneut zehntausende Tiere unnötig getötet werden müssen.

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23.02.2026
Wahlvorschläge für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Münster

Der Präsident des Finanzgerichts Münster bittet um Vorschläge für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Bis Ende April 2026 besteht die Möglichkeit, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt zu benennen.
Die hierfür erforderlichen Vordrucke, das Merkblatt sowie der Erklärungsvordruck stehen bei der Tierärztekammer Westfalen-Lippe während der Geschäftszeiten zur Verfügung und können dort angefordert werden.

 

20.02.2026
BTV-8-Ausbruch in Rheinland-Pfalz – Aktualisierung der Internetseite des LAVE

Aufgrund eines BTV-8 Nachweises in Rheinland-Pfalz und daraus resultierender Mitbetroffenheit Nordrhein-Westfalens wurde die Internetseite des LAVE zur Blauzungenkrankheit aktualisiert. Im Anhang finden Sie zudem eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen nun darstellt, inkl. eines Links zu einer interaktiven Karte. 

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE: 
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden: 
https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements 

 

18.02.2026
Afrikanische Schweinepest - Erlass zum Einsatz von ermächtigten Tierärzten zur Durchführung klinischer Untersuchungen und Probenentnahmen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) hat am 09.02.2026 einen Erlass zum Einsatz von ermächtigten Tierärzten zur Durchführung klinischer Untersuchungen und Probenentnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. 

Ziele dieses Erlasses ist die Erstellung landesweit einheitlicher Vorgaben für die Durchführung der klinischen Untersuchungen, der Dokumentation und den Hygienemaßnahmen in Bezug auf die ASP. 

Den Erlass des MLV NRW vom 09.02.2026 finden Sie hier

Anlagen:
Anlage 1 - Muster Bestätigung Tierarzt V01
Anlage 2 - Muster Bestätigung Tierarzt V02
Anlage 3 - Arbeitsanweisung Untersuchungen
Anlage 4 - Hygienemaßnahmen Verkaufsuntersuchungen
Anlage 5 - Dokumentation klinische Untersuchung Schweine 

 

18.02.2026
Umfrage zum Thema Gewalt gegen Tiere

Julia Schultz führt im Rahmen ihrer Doktorarbeit eine Umfrage durch. Konkret geht es um die Frage, ob es eine Verbindung zwischen interpersoneller Gewalt und solcher gegen (Haus-)Tiere gibt. Mit Ihrer Umfrage zu Vorkommen von und Wissen über dieses Thema in Tierarztpraxen in Deutschland möchte Sie eine entsprechende Datenbasis schaffen. 

>> weitere Informationen
 

Zur Umfrage:
https://opinio.hrz.uni-giessen.de/index.php/223479 

 

04.02.2026
Umfrage zum Thema Mehrsprachigkeit am Arbeitsmarkt

Die Universität Duisburg-Essen führt derzeit eine wissenschaftliche Studie zur Nutzung von Herkunftssprachen im beruflichen Alltag durch. Viele Einrichtungen wissen, dass mehrsprachige Mitarbeitende im Alltag wertvolle Beiträge leisten, etwa durch informelle Übersetzungen zwischen Tür und Angel oder im Gespräch mit Klient:innen. Genau diese Mehrsprachigkeit untersucht die Universität Duisburg-Essen erstmals im großen Stil. Um jedoch belastbare Aussagen treffen zu können, wird Ihre Unterstützung benötigt. 

Teilnehmen können Personen, die

  • in Deutschland berufstätig sind (alle Branchen und alle Berufe),
  • eine Herkunftssprache sprechen (also eine Sprache, die sie zuerst in der Familie gelernt haben, z. B. Arabisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch, Französisch etc.), und
  • diese Sprache zumindest gelegentlich im beruflichen Alltag nutzen (für private Notizen, den Kaffee mit Kolleg:innen oder formell mit Tierhalter:innen, etc.)  

Zur Umfrage:
https://limesurvey.uni-due.de/index.php/293924?lang=de

 

04.02.2026
Tierseuchenkasse NRW gewährt für Rinderhalter Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen BTV-8

Am 09.01.2026 wurde in NRW bei einem Kalb aus einem Betrieb in der Städteregion Aachen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Dadurch liegen weite Teile NRW in der Restriktionszone von 150 km.

Die Tierseuchenkasse NRW leistet bereits seit 2024 eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Nun hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW ebenfalls eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen BTV-8 beschlossen, die unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden kann:

• Der Betrieb hat Rinder innerhalb der letzten 12 Monate gegen BTV-3 geimpft.
• Die Anwendung eines zugelassenen Impfstoffs (sofern verfügbar) oder eines Impfstoffes dessen Anwendung durch das BMEL gestattet ist
• Einhaltung aller tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
• Eintragung der Impfungen BTV-3 und BTV-8 in HIT durch den Hoftierarzt

Die Tierseuchenkasse NRW erstattet für die BTV-8-Impfung von Rindern einen Betrag in Höhe von 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: zweimalige Impfung) für durchgeführte Impfungen ab dem 01.01.2026.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Oder unter dem folgendem Informationsschreiben: Infoschreiben zur Beihilfe BTV-8 (PDF-Dokument)

 

22.01.2026
Information zu den Verbringungsbedingungen in Bezug auf BTV-8

Hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren aus BTV-8 Zonen gibt das LAVE folgende Hinweise:

Leider gibt es bisher keine Karte, in der alle aktuell bestehenden BTV-8 Zonen in Deutschland eingezeichnet sind. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Tierhalters/Händlers, der Tiere innerdeutsch oder innergemeinschaftlich verbringen will, zu klären, ob Herkunfts- und/oder Empfängerbetrieb innerhalb einer BTV-Zone liegen und somit ggf. besondere Gesundheitsbedingungen zu erfüllen sind.

Werden Tiere innerhalb Deutschlands aus BTV-8-Zonen in andere BTV-8-Zonen verbracht, müssen diese Tiere keine BTV-spezifischen Bedingungen erfüllen. Sofern die Tiere durch BTV-8-freie Zonen gefahren werden, muss das Fahrzeug mit Repellentien behandelt werden.

Werden Tiere aus BTV-8-Zonen in andere Mitgliedstaaten verbracht, sind bezüglich BTV-8 entsprechende Bedingungen zu erfüllen, es sei denn, der Mitgliedstaat legt ausdrücklich fest, dass bezüglich BTV-8 keine Bedingungen zu erfüllen sind (z. B. Frankreich „No conditions are set for serotype 3 and serotype 8“).

Die gegen BTV-8 zugelassen Impfstoffe verfügen über eine „reguläre Zulassung“. Der Immunitätszeitraum wird vom Impfstoffhersteller angegeben, bzw. garantiert. Somit müssen gegen BTV-8 geimpfte Tiere, die sich im angegebenen Immunitätszeitraum befinden und mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft wurden, keine zusätzlichen Bedingungen (z. B. negative PCR-Untersuchung) hinsichtlich BTV-8 erfüllen, wenn sie verbracht werden sollen. 

Die drei gegen BTV-3 zugelassenen Impfstoffe hingegen verfügen nur über eine „Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen“, da die Hersteller für diese Impfstoffe keinen Immunitätszeitraum angeben/garantieren können.  Eine Impfung führt i. d. R. nicht zu Handelserleichterungen und die Tiere müssen trotz Impfung weitere Bedingungen erfüllen, es sei denn, der Empfänger-Mitgliedstaat hat selber entsprechende Bedingungen bzgl. der Impfung definiert oder hat festgelegt, dass keinerlei Bedingungen für Serotyp 3 zu erfüllen sind. 

Einzelheiten können Sie der Zusammenstellung der Verbringungsbedingungen auf der Homepage des LAVE entnehmen: 
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Ausnahmebedingungen der einzelnen Mitgliedstaate der Homepage der Europäischen Kommission finden Sie unter: 
https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

 

22.01.2026
Information zu IBR (BHV-1) in den Niederlanden

In den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres war es in den Niederlanden zu einem Anstieg der Infektionen mit dem bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1) gekommen. Auch in diesem Jahr wurden bereits mehrere IBR-Ausbrüche verzeichnet. Der niederländische Tiergesundheitsdienst Royal GD informiert, dass sich die Erkrankung in den Niederlanden ausbreitet, auch Regionen an der deutsch-niederländischen Grenze sind betroffen. Eine Pressemitteilung nebst Karte können Sie unter folgendem Link in niederländischer Sprache einsehen: https://www.gddiergezondheid.nl/nl/Actueel/Nieuws/2026/01/Meerdere-IBR-uitbraken-op-vrije-bedrijven-verspreid-over-Nederland

Das BHV-1-Virus kann über direkte Tierkontakte und Personenkontakte sowie kontaminierte Gerätschaften und Fahrzeuge übertragen bzw. verschleppt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden die grenznahen Kreise bereits als Gebiete mit erhöhtem Risiko für IBR-Ausbrüche ausgewiesen. Hier ist seit dem 30. Juni 2024 der Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko anzuwenden. Informationen zur BHV-1-Strategie und den Leitfaden können Sie hier einsehen: https://www.mlv.nrw.de/themen/verbraucherschutz/tierschutz-und-tierhaltung/tiergesundheit/tierseuchen/information-ueber-die-bhv1-strategie/

Auf Grund des Geschehens in den Niederlanden werden alle Rinderhalterinnen und -halter, die Kontakte zu niederländischen Rinderhaltungsbetrieben oder niederländischen Dienstleistern haben, gebeten, verstärkt auf die Einhaltung von entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. 

Den „Hygieneleitfaden für die Rinderhaltung in NRW“ können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/hygieneleitfaden_fur_die_rinderhaltung_in_nrw_stand_02.01.2018_.pdf  

 

21.01.2026
Umfrage zum Sachkundenachweis und zur Gefahrenabwehr (RLP vs. NDS)

Maya Kohlenbeck führt im Rahmen ihrer Bachelorarbeit eine Umfrage durch. Konkret geht es um die Frage, ob die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises in Rheinland-Pfalz – im Vergleich zum Modell Niedersachsen – zur effektiven Gefahrenabwehr und dem Tierschutz beitragen könnte. Sie ist dabei auf die Praxiserfahrung verschiedener Bereiche angewiesen, um ein möglichst breites Meinungsbild zu erhalten. 

Die Antworten werden anonym behandelt und ausschließlich für die wissenschaftliche Arbeit verwendet.
Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch. Die Umfrage läuft bis zum 01.02.2026. 

Zur Umfrage:
https://forms.cloud.microsoft/pages/responsepage.aspx?id=DQSIkWdsW0yxEjajBLZtrQAAAAAAAAAAAANAASxes6lUNTNCUjNCVDVSQk1YRjI4SjUyRjhONDhVQi4u&route=shorturl 

 

20.01.2026
Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen (ARGE) zur gemeinsamen Verantwortung für nachhaltiges Handeln

Die Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern im Land Nordrhein-Westfalen bekennt sich gemeinsam mit ihren Berufsangehörigen zu einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung. Nachhaltigkeit ist für die Heilberufe ein wesentlicher Bestandteil berufsethischer Verantwortung und Voraussetzung für die langfristige Gesundheit der Bevölkerung.

Download der Vereinbarung

 

14.01.2026
4. FVE VetSurvey gestartet – Ihre Teilnahme zählt!

Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) hat die 4. FVE VetSurvey gestartet. Die europaweite Umfrage erfasst die aktuelle Situation des tierärztlichen Berufs – von Arbeitsbedingungen und Wohlbefinden über Karrierewege bis hin zu zukünftigen Herausforderungen.
Die Ergebnisse der bisherigen Erhebungen (2015, 2018 und 2023) haben eine wichtige Datengrundlage geschaffen – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Auch diesmal gilt: Je mehr Tierärzt:innen teilnehmen, desto belastbarer und wirkungsvoller sind die Ergebnisse, etwa im Dialog mit Politik und Institutionen.

Zur Umfrage: https://survey.vetspanel.com/S2/150/FVE2025/?mod=0&dlang=en

 

12.01.2026
Update: Information zu BTV-8-Verdacht bei einem Kalb aus Herzogenrath (Städteregion Aachen)

In Bezug auf die Mitteilung vom 09.01.2026 im Zusammenhang mit einem BTV-8-Nachweis bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) informieren wir Sie über die neusten Entwicklungen:

Zwischenzeitlich wurde der Nachweis von BTV-8 vom FLI bestätigt. Somit vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) wie bereits angekündigt. 

Hier finden Sie nochmals eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in NRW nun darstellt. Dort findet sich auch ein Link zu einer interaktiven Karte.

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE: 

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Internetseite des LAVE wird außerdem, den Ausbruch in der Städteregion Aachen betreffend, zeitnah aktualisiert werden.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden: 

https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

 

09.01.2026
Information zu BTV-8-Verdacht bei einem Kalb aus Herzogenrath (Städteregion Aachen)

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informierte uns darüber, dass am 06.01.2026 im Rahmen einer Handelsuntersuchung BTV-8 bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) nachgewiesen wurde. 
Die Probe wurde zwecks weiterer Untersuchungen an das FLI versandt, ein Ergebnis von dort steht zurzeit noch aus. 

Sofern der Verdacht durch das FLI bestätigt werden sollte, würde sich die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) entsprechend vergrößern. Im Anhang finden Sie zu Ihrer Vorab-Information eine bereits vom LAVE erstellte Karte, die zeigt, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen darstellen würde, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte. 

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden: 

https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements 

 

06.01.2026
TSK NRW - neuer Vordruck für Beihilfeabrechnung durch Tierärzte

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen teilte uns folgende Information mit:

Aufgrund rechtlicher Änderungen ist es für die Leistungsauszahlung der Tierseuchenkasse seit Herbst letzten Jahres wichtig, dass der korrekte Kontoinhaber zur jeweiligen IBAN angegeben wird.
Dies gilt auch für die Beihilfezahlungen für Blutprobenentnahmen, welche über die Tierärzte abgerechnet werden müssen.
Der Forderungsnachweis für die Abrechnung von Beihilfen über Tierärzte wurde diesbezüglich angepasst und ist auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW veröffentlicht:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/vordrucke/forderungsnachweis.pdf