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Versorgungswerk - Von A bis Z

Befreiung von der Beitragszahlung

Auf Antrag erhalten eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung

  • Beamtinnen/Beamte
  • Mitglieder des Versorgungswerks, die sich im gesetzlichen Mutterschutz oder Elternzeit befinden
  • Mitglieder des Versorgungswerks, die ohne Berufsausübung sind
  • Mitglieder des Versorgungswerks, die arbeitsunfähig krank sind und keinen Anspruch auf Leistungen Dritter haben
  • geringfügig Angestellte, die nicht versicherungspflichtig sind
  • selbstständig tätige Tierärztinnen/Tierärzte, die geringfügig tätig sind
  • Mitglieder, die sich im Ausland befinden

Nähere Informationen entnehmen Sie bitten den jeweiligen Rubriken („Beamte“, „Mutterschutz“, „Elternzeit“, „ohne Berufsausübung“, „Geringfügige Beschäftigung“, „Ausland“)