Auf Antrag erhalten eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung
- Beamtinnen/Beamte
- Mitglieder des Versorgungswerks, die sich im gesetzlichen Mutterschutz oder Elternzeit befinden
- Mitglieder des Versorgungswerks, die ohne Berufsausübung sind
- Mitglieder des Versorgungswerks, die arbeitsunfähig krank sind und keinen Anspruch auf Leistungen Dritter haben
- geringfügig Angestellte, die nicht versicherungspflichtig sind
- selbstständig tätige Tierärztinnen/Tierärzte, die geringfügig tätig sind
- Mitglieder, die sich im Ausland befinden
Nähere Informationen entnehmen Sie bitten den jeweiligen Rubriken („Beamte“, „Mutterschutz“, „Elternzeit“, „ohne Berufsausübung“, „Geringfügige Beschäftigung“, „Ausland“)