Wenn ein Mitglied verstirbt, steht dem hinterbliebenen Ehepartner bzw. eingetragenem Lebenspartner eine Witwen-/Witwerrente zu. Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % des Ruhegeldes des Rentners bzw. der zum Zeitpunkt des Todes errechneten Berufsunfähigkeitsrente des Mitglieds.
Der Antrag auf Witwen-/Witwerrente ist formlos schriftlich im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zu stellen. Zudem benötigen wir eine Kopie der Sterbe- und der Eheurkunde.