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Versorgungswerk - Von A bis Z

Witwen-/Witwerrente

Wenn ein Mitglied verstirbt, steht dem hinterbliebenen Ehepartner bzw. eingetragenem Lebenspartner eine Witwen-/Witwerrente zu. Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % des Ruhegeldes des Rentners bzw. der zum Zeitpunkt des Todes errechneten Berufsunfähigkeitsrente des Mitglieds.

Der Antrag auf Witwen-/Witwerrente ist formlos schriftlich im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zu stellen. Zudem benötigen wir eine Kopie der Sterbe- und der Eheurkunde.