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Versorgungswerk - Von A bis Z

Vorgezogenes Ruhegeld

Auf schriftlichen, formlosen Antrag kann das Ruhegeld um maximal 60 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit versicherungsmathematischen Abschlägen gewährt werden. Bei einem vorgezogenen Ruhegeld mindert sich die Rente pro Monat der Vorziehung um 0,4 %. Der Abschlag ist auf die bis zum jeweiligen Rentenbeginn erworbene Rentenanwartschaft anzuwenden.

Für Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 2011 erstmalig in das System der berufsständischen Versorgungswerke eingetreten sind, ist der Bezug des Ruhegeldes frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.