Auf Antrag kann das Ruhegeld um maximal 60 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit versicherungsmathematischen Abschlägen gewährt werden. Bei einem vorgezogenen Ruhegeld mindert sich die Rente pro Monat der Vorziehung um 0,4 %. Der Abschlag ist auf die bis zum jeweiligen Rentenbeginn erworbene Rentenanwartschaft anzuwenden. Unter Versorgungswerk - Formulare finden Sie den Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld sowie einen Antrag auf Ausstellung eines Rentenausweises. Bitte füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die notwendigen/geforderten Unterlagen bei. Sie können uns die Formulare und die Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax zusenden.
Für Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 2011 erstmalig in das System der berufsständischen Versorgungswerke eingetreten sind, ist der Bezug des Ruhegeldes frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.