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Versorgungswerk - Von A bis Z

Nachversicherung

Wechselt jemand vom System der Beamtenversorgung in ein anderes Versorgungssystem (beispielswiese in die berufsständische Versorgung) kann er dort nachversichert werden.

Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der für die Nachversicherung maßgeblichen Beschäftigung beim Versorgungswerk gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Nachversicherungsanträge beim bisherigen Arbeitgeber ebenfalls nur innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Voraussetzungen für die Nachversicherung stellen können.

Die nachversicherte Person gilt rückwirkend ab Beginn der Nachversicherungszeit für die Dauer des Nachversicherungszeitraumes als Pflichtmitglied des Versorgungswerks. Das Versorgungswerk nimmt die Nachversicherungsbeiträge entgegen und behandelt diese, als ob sie als Beiträge rechtzeitig in der Zeit entrichtet worden wären, für die die Nachversicherung durchgeführt wird. Die Zuschläge führen nicht zur Erhöhung der persönlichen Anwartschaften.