Die Leistungen des Versorgungswerks sind:
- Zahlung eines Ruhegeldes ab Erreichen der Regelaltersgrenze
- Zahlung eines vorgezogenen oder aufgeschobenen Ruhegeldes
- Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
- Zahlung von Hinterbliebenenrenten (Witwenrenten und Witwerrenten, Rente für überlebende Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz – LpartG, Vollwaisenrenten, Halbwaisenrenten)
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen
Ein Leistungsanspruch besteht erst, nachdem mindestens ein Monatsbeitrag beim Versorgungswerk eingegangen ist. Die Gewährung der Leistungen ist an keine Wartezeit gebunden.