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Versorgungswerk - Von A bis Z

Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag im Versorgungswerk entspricht dem jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ändert sich der Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung durch Änderung des Beitragssatzes oder der Beitragsbemessungsgrenze, ist ab diesem Zeitpunkt der dann geltende Höchstbeitrag auch im Versorgungswerk maßgeblich.

Die aktuellen Prozentsätze und die entsprechenden Höchstbeiträge können Sie unter unserer Rubrik „Aktuelles“ abrufen.