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Versorgungswerk - Von A bis Z

Elektronisches Arbeitgebermeldeverfahren

Seit Januar 2009 sind alle Arbeitgeber gemäß § 28 a Abs. 10 SGB IV verpflichtet, für Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, die Beitragsmeldung elektronisch über das Abrechnungsprogramm DASBV vorzunehmen.

Für die Meldung wird Ihre Mitgliedsnummer benötigt. Diese wird einmalig bei Ihrer Anmeldung vergeben und wird Ihnen schriftlich auf der Information über die Beitragszahlung und Ihrer anschließenden Mitgliedsbescheinigung mitgeteilt. Beide Schreiben sind daher dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro Ihres Arbeitgebers vorzulegen.

Zudem wird die Betriebsnummer des Versorgungswerks benötigt. Die Betriebsnummer unserer Versorgungseinrichtung lautet: 11806718.

In der nicht erfolgen Abgabe der elektronischen Meldung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die gem. § 111 des SGB IV mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden kann. Die Durchführung der Meldungen in elektronischer Form ist daher zwingend erforderlich.

Ihr Arbeitgeber oder das Steuerbüro Ihres Arbeitgebers kann sich bei Fragen selbstverständlich gerne an uns wenden.