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Versorgungswerk - Von A bis Z

Berufsfremde Tätigkeit

Eine berufsfremde Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, für die ihr tierärztliches Hochschulstudium keine Voraussetzung ist. Im Einzelfall geht das aus Ihrem Arbeitsvertrag, der Stellenbeschreibung oder Ausschreibung hervor.

Bei Ausübung einer berufsfremden Tätigkeit werden Sie grundsätzlich kein Pflichtmitglied unserer Versorgungseinrichtung (siehe Rubrik „freiwillige Beitragszahlung“ bzw. „ohne Berufsausübung“ und „Befreiung von der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit“).

Üben Sie die berufsfremde Tätigkeit jedoch befristet aus und ist diese Befristung auch in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Stellenbeschreibung schriftlich festgehalten, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich dennoch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.

Das entsprechende Formular zwecks Beantragung der Befreiung weicht von dem üblichen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Sie finden dieses unter der Rubrik „Formulare“. Bitte beachten Sie, dass das Formular ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zurückzureichen ist.