Auf schriftlichen, formlosen Antrag kann der Beginn des Ruhegeldes über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden. Der Aufschub ist längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich. Beiträge dürfen, müssen aber nicht weiter eingezahlt werden. Aus der nicht in Anspruch genommenen Rente und den ggf. eingezahlten Beiträgen ergibt sich pro Kalenderjahr eine Rentenerhöhung.
Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.