Auf Antrag kann der Beginn des Ruhegeldes über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden. Unter Versorgungswerk - Formulare finden Sie den Antrag auf aufgeschobenes Ruhegeld sowie einen Antrag auf Ausstellung eines Rentenausweises. Bitte füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die notwendigen/geforderten Unterlagen bei. Sie können uns die Formulare und die Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax zusenden.
Der Aufschub ist längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich. Beiträge dürfen, müssen aber nicht weiter eingezahlt werden. Aus der nicht in Anspruch genommenen Rente und den ggf. eingezahlten Beiträgen ergibt sich pro Kalenderjahr eine Rentenerhöhung.
Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.