18.12.2023: Gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest
Die in dieser Vereinbarung abgestimmten Maßnahmen konkretisieren angesichts der aktuellen Seuchenlage in Nordrhein-Westfalen die Eigenverantwortung der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Tierseuchenprävention in Anlehnung an Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt). Die vorliegende Vereinbarung ist als Selbstverpflichtung aller Beteiligten zur bestmöglichen Tierseuchenprävention zu verstehen. Der Leitfaden ist von allen Geflügelhaltenden anzuwenden.
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14.03.2022: Flyer zur Vorbeugung von Geflügelpest (Informationen für Hobbyhalter)
Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt. Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind.
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