Die Kammerversammlungsdelegierten haben am 11. Okober 2017 eine Änderung der Berufsordnung beschlossen. Die Änderung besteht in der Erhöhung der Zahl der Pflicht-Fortbildungsstunden. Damit vollzieht die Tierärztekammer Westfalen-Lippe die schon seit einigen Jahren bestehende Regelung in der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer nach. Details zur Neuregelung, die ab dem Jahr 2018 greift, finden Sie im Informationsbrief Fortbildungsstunden-Info 1-2017 (PDF-Dokument).
Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Pflichtfortbildungsstunden nach § 6 der Berufsordnung (PDF-Dokument)
Neuregelung zur Schlachtung trächtiger Tiere tritt am 01. September 2017 in Kraft
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften; Artikel 2 Nr. 6 (PDF-Dokument)
Projekt zur Förderung des Qualitätsmanagements in der Pferdehaltung 2017 Tierseuchenkasse NRW unterstützt Infektionsdiagnostik in Pferdebetrieben (PDF-Dokument)