Für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, die sich nicht erwerbsmäßig der Betreuung eines Pflegefalls widmen, zahlen die Pflegeversicherungen aus dem Pflegegeld Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk.
Bereits bei Ihrer ersten Anmeldung im Versorgungswerk erhalten Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung.
Diese reichen Sie bitte bei der Pflegekasse ein, damit die Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt werden können.
Sollte Ihnen die Mitgliedsbescheinigung nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen eine solche zur Vorlage bei der Pflegekasse erstellen und zusenden können.