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Versorgungswerk - Von A bis Z

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe entspricht 1/10 des aktuell gültigen Höchstbeitrages. Der Höchstbeitrag im Versorgungswerk entspricht wiederum dem jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ändert sich der Beitragssatz oder die Beitragsbemessungsgrenze, so ist ab diesem Zeitpunkt der dann geltende Höchstbeitrag und damit auch der Mindestbeitrag im Versorgungswerk maßgeblich.

Die aktuellen Prozentsätze und die Beitragsbemessungsgrenze können Sie unter unserer Rubrik „Aktuelles“ abrufen.