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Für Tierärzte - Von A bis Z

Sachkundenachweis gem. § 11 LHundG NRW

Informationen zur Autorisierung der Abnahme des Sachkundenachweises gem. § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

Für die Erteilung der Sachkundebescheinigung zur Abnahme beim Tierhalter müssen Sie mind. eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachtierarzt für Kleintiere
  • Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie
  • Nachweis von mind. 12 ATF anerkannten Weiterbildungsstunden auf dem Gebiet Verhaltenstherapie beim Hund

Sollten Sie einen entsprechenden Kurs erfolgreich abgelegt haben bzw. eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie gerne den entsprechenden Nachweis bei uns ein. 
 

Informationen des Landwirtschaftsministeriums NRW zum Landeshundegesetz

Landeshundegesetz NRW in der Fassung vom 18. Dezember 2002

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW 
 

Liste der autorisierten Tierärztinnen/Tierärzte der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zur Abnahme der Sachkunde gem. § 11 Abs. 3 LHundG NRW (PDF-Dokument)

Literaturempfehlungen für Hundebesitzer zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis (PDF-Dokument)