Informationen zum neuen Datenschutzrecht
Das neue Datenschutzrecht
Am 25.05.2018 werden die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO 2016/679) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten. Die Neuregelungen verursachen Änderungen im Bereich des Datenschutzes, die auch Tierarztpraxen betreffen.
Veröffentlichungen
Links
Datenschutzgrundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (PDF-Dokument)
Bundesdatenschutzgesetz (Neufassung ab dem 25.05.2018)
Hinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationen der BTK zur Datenschutz-Grundverordnung mit Musterformularen
Veröffentlichung von Geburtstagen im Deutschen Tierärzteblatt
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Geburtstage im Deutschen Tierärzteblatt nur dann veröffentlicht werden, wenn hierzu eine Einwilligung des jeweiligen Mitglieds vorliegt. Zur Mitteilung Ihrer Einwilligung finden Sie auf unserer Homepage (s.u.) ein entsprechendes Formular. Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden es unterschrieben an uns zurück: Fax +49 251 53594-24, info@tieraerztekammer-wl.de. Auf Anfrage schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Wie zuvor sind die folgenden Geburtstage zur Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt vorgesehen: 60., 65., 70., 75., 80. Geburtstag und danach jeder Geburtstag. Eine der Tierärztekammer Westfalen-Lippe erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Widerrufsfall bitten wir Sie, uns Ihren Widerruf per Brief, E-Mail oder Fax zu übermitteln. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Geburtsdaten im Deutschen Tierärzteblatt (PDF-Dokument)