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Versorgungswerk - Von A bis Z

Altersrente

Die Regelaltersgrenze wird beginnend ab dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 erreichen Sie die Regelaltersgrenze somit mit 67 Jahren.

Die Altersrente wird auf Antrag gezahlt. Den schriftlichen, formlosen Antrag können Sie uns per Post, Fax oder per E-Mail zukommen lassen. Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, lassen wir Ihnen die erforderlichen, auszufüllenden Formulare zukommen.

Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.