Jeder neue Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss ab dem 1. Januar 2023 elektronisch gestellt werden. Schriftliche Befreiungsanträge sind ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr möglich. Wie bisher auch, müssen Sie bei jedem Tätigkeits- und/oder Arbeitgeberwechsel gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund für Ihre ausgeübte Beschäftigung als verkammerter Freiberufler einen Befreiungsantrag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI stellen. Auf unserer Website stellen wir Ihnen über diesen Link das elektronische Antragsformular für diese Befreiung zur Verfügung.