Das Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen informierte darüber, dass die Thematik der Auszahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erneut geprüft wurde.
Das BMAS bliebe bei der Einschätzung, dass die Auszahlung einer Energiepreispauschale an die Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke nicht Sache des Bundes, sondern der Länder sei.
Es sei somit davon auszugehen, dass der Bund keine Energiepreispauschale an die Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke auszahlen wird.
Ein entsprechendes Landesgesetz sei jedoch nicht geplant.
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